Mit Einführung der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 03.10.2017 wurden Grenzwerte für den zu entsorgenden Klärschlamm der Abwasserentsorger verschärft bzw. neu eingeführt. Dies führte dazu, dass viele Klärschlammerzeuger in Südwestsachsen ihre bisher zum Teil landwirtschaftlich verwertbaren Klärschlämme einer Mitverbrennung zuführen müssen. Durch die Anforderungen zur Phosphorrückgewinnung und den perspektivisch geplanten Abschaltungen der Braunkohlekraftwerke waren die Klärschlammerzeuger gezwungen, nach eigenen neuen Lösungen zu suchen. Am 28.02.2020 gründeten vier Abwasserentsorger aus Südwestsachsen die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH mit Sitz in Zwickau, die am 22.06.2020 ins Handelsregister eingetragen wurde. Gegenstand dieser Gesellschaft ist die Vorbereitung, der Bau und die Betreibung einer eigenen Klärschlammmonoverbrennungsanlage mit einer möglichen Phosphorrückgewinnung einschließlich Energie- und Wärmegewinnung.
Geschäftsbesorgung 2020
Zur Abwicklung der organisatorischen, technischen und kaufmännischen Prozesse schloss die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH in 2020 entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge mit der Wasserwerke Zwickau GmbH und mit der Wasserwerke Westerzgebirge GmbH ab. Für die projektorganisatorische Betreuung der Planung in Verfahrenstechnik, Leittechnik, Elektrotechnik, Bautechnik sowie im Naturschutz und Genehmigungsrecht wird die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG unterstützt.
Machbarkeitsstudie 2021
In 2021 wurden durch die Machbarkeitsstudie von Dr. Born – Dr. Ermel, Dresden, und die Entscheidungshilfe von Dr. Kühner, Bitterfeld-Wolfen, drei vorgegebene Standorte und drei technische Verbrennungsverfahren untersucht und auf Genehmigungsfähigkeit nach BImSchG begutachtet. Alle drei technischen Verbrennungsverfahren wurden als einsatzfähig bewertet.
Standortgutachten 2021/2022 – Grundstück
In einem Standortgutachten wurden insgesamt drei Grundstücke in unterschiedlichen Regionen auf bauplanerische und wirtschaftliche Aspekte sowie auf Genehmigungsfähigkeit nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) untersucht. Als Vorzugsstandort wurde eine mindestens 10.000 m² große Teilfläche auf dem Kraftwerksgelände des Heizkraftwerkes Nord der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG ermittelt.
Abschluss von delegierenden Zweckvereinbarungen 2022/2023 – Anlagengröße
Da mit wachsender Kapazität der Anlage der spezifische Verarbeitungspreis für annehmbare Klärschlämme sinkt, suchten die beteiligten Gesellschafter der Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH die Zusammenarbeit mit weiteren Abwasserentsorgern aus der Region Südwestsachsen. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht überträgt der Abwasserzweckverband dabei dem Gesellschafter der Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH in einer Zweckvereinbarung die Aufgabe der Planung und Entwicklung der Klärschlammverwertung als Teilaufgabe der Abwasserbeseitigung. Unter Beachtung rechtlicher Vorgaben werden später in einer zweiten Zweckvereinbarung die Aufgaben des Baus und der Betreibung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage mit nachfolgender Phosphorrückgewinnung und die Übertragung der Klärschlammverwertungsaufgabe geregelt. Insgesamt weist damit die zu bauende Klärschlammmonoverbrennungsanlage eine Kapazität von 15.000 t Trockensubstanz (TS) aus.